Auch zu den Umständen des Zustandekommens des Vertrages äussert er sich nicht, z.B. wann und weshalb es zu einer Änderung des Kaufvertrages gekommen sei. Zudem erweist es sich als unglaubhaft, dass ein Arbeitspapier die Unterschriften der Parteien tragen und keinen Hinweis auf dessen Unverbindlichkeit enthalten würde. - 15 -