Gleichentags wurde diese Übertragung notariell beurkundet und dem Handelsregisteramt des Kantons Aargau angemeldet (GB 5). Die Übertragung lässt sich dessen Tagesregister vom 11. Januar 2021 entnehmen (GB 6). Der Kläger kam auch den weiteren Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nach. Seinem Kontoauszug bei der F._____ vom 17. März 2023 lässt sich eine Zahlung an die E._____ GmbH von Fr. 193'873.31 mit dem Zweck "GEGENWERT AKTIENUEBERTRAG" vom 26. November 2020 entnehmen (GB 11). Des Weiteren geht aus dem Kontoauszug des Klägers bei der F._____ vom 17. März 2023 eine Zahlung an die E._____ GmbH vom 5. Januar 2021 über Fr. 27'237.84 hervor (GB 12).