Die erste Zahlung per 30. Juni 2021 sollte separat geregelt werden. Sodann sollte es zu einer Darlehensauflösung im Verhältnis zwischen dem Kläger und der E._____ GmbH kommen. Der Kläger schuldete der E._____ GmbH aus der Entnahme des Wertschriftendepots per 1. Januar 2020 Fr. 193'873.31 sowie aus dem Saldo des Kontokorrents 1160 per 31. Dezember 2020 Fr. 27'747.00. Der Betrag sollte vom Kläger beim Vorliegen des definitiven Abschlusses und nach Unterzeichnung des definitiven Kaufvertrages auf das Geschäftskonto bei der F._____ einbezahlt werden.