3.2. Der Kläger als Gläubiger stützt sein Rechtsöffnungsgesuch auf den undatierten von beiden Parteien unterzeichneten Kaufvertrag zwischen ihm (Verkäufer) und dem Beklagten (Käufer). Das Kaufobjekt war die E._____ GmbH, R._____, Stammkapital Fr. 20'000.00, unterteilt in 20 Stammanteile à Fr. 1'000.00. Es war geplant, dass diese per 1. Januar 2021 übernommen wird. Der Kaufpreis betrug Fr. 200'000.00 und sollte in fünf Raten à Fr. 40'000.00, jeweils per 30. Juni (erstmals per 30. Juni 2021, letztmals per 30. Juni 2025) bezahlt werden. Die erste Zahlung per 30. Juni 2021 sollte separat geregelt werden.