Die Übertragung der Stammanteile erfolge durch ein schriftliches Verpflichtungsgeschäft, gefolgt vom Verfügungsgeschäft. Aus dem von den Parteien geschlossenen Kaufvertrag ergebe sich die Verpflichtung des Verkäufers, die Übertragung der Stammanteile im Handelsregister einzutragen. Beim Vertrag vom 23. Dezember 2020 handle es sich um einen Standardvertrag, in dem keine Details zum konkreten Kaufvertrag genannt würden. Dies ergebe sich daraus, dass auf der Homepage des Handelsregisteramtes Zürich ein Muster eines Vertrages aufgeschaltet sei, welches beinahe wörtlich dem vorliegenden entspreche.