insgesamt Fr. 29'845.80 (dreimal Fr. 7'500.00 und einmal Fr. 7'345.80) erhalten habe. Damit wäre keine Forderung mehr offen. Die Vorinstanz habe sich mit der Einrede der Tilgung nicht auseinandergesetzt. Darüber hinaus seien die Parteien übereingekommen, den Kaufpreis zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zu stunden.