Die Parteien seien übereingekommen, dass der Kläger als Gegenleistung für die Übertragung der Stammanteile das Betreffnis des Wertschriftendepots der E._____ GmbH erhalten würde. Es sei mit Urkunden belegt worden, dass vereinbart worden sei, dass dem Kläger bis am 30. April 2021 noch Fr. 40'000.00 Lohn bezahlt werde. Der Kläger würde formal angestellt bleiben, obgleich er nicht mehr arbeite. Dies gehe aus der E-Mail vom 14. Januar 2022 hervor. Die Gesellschaft habe bis zur Konkurseröffnung für den Beklagten das Kontokorrentkonto 1160 geführt. Der Beklagte habe die Sicherheit für den Festvorschuss der F._____ weiterbestehen lassen.