2. 2.1. Die Vorinstanz erteilte dem Kläger gestützt auf den undatierten Kaufvertrag provisorische Rechtsöffnung für den Betrag von Fr. 17'500.00 nebst Zins zu 5 % seit 1. Juli 2022. Sie führte zur Begründung ihres Entscheids aus, der zu beurteilende Rechtsöffnungstitel trage den Titel "Kaufvertrag". Darin würden u.a. die Vertragsparteien, das Kaufobjekt und der Kaufpreis festgehalten. In der gesamten Urkunde fänden sich keinerlei Hinweise darauf, dass es sich dabei lediglich um ein Arbeitspapier handle. Das Dokument sei vorbehaltslos von beiden Parteien unterzeichnet worden und erscheine objektiv als Kaufvertrag.