2.4. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden erkannte am 8. Januar 2024 wie folgt: " 1. In teilweiser Gutheissung des Gesuchs wird dem Gesuchsteller in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Region Q._____ (Zahlungsbefehl vom 11. Januar 2023) für den Betrag von Fr. 17'500.-- nebst Zins zu 5 % seit 1. Juli 2022 provisorische Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 400.-- wird dem Gesuchsgegner auferlegt. Sie wird mit dem Vorschuss des Gesuchstellers verrechnet, so dass der Gesuchsgegner dem Gesuchsteller Fr. 400.-- direkt zu ersetzen hat.