Gegenstand Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Region Q._____ vom 11. Januar 2023 -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Der Kläger betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes Region Q._____ vom 11. Januar 2023 für eine Forderung von Fr. 17'500.00 nebst Zins von 5 % seit 1. Juli 2022. Gegen diesen ihm am 16. Januar 2023 zugestellten Zahlungsbefehl erhob der Beklagte gleichentags Rechtsvorschlag.