nichtobligatorische Versicherungen kann nicht berücksichtigt werden (vgl. BGE 134 III 323 E. 3). Es ist unklar, wie hoch die monatliche Prämie für die obligatorische Krankenversicherung ist. Die finanziellen Verhältnisse des Gesuchstellers sind somit im Dunkeln geblieben und damit auch, ob er nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, um die Kosten eines Prozesses aufzubringen.