FUHRER, Handbuch unentgeltliche Rechtspflege im Zivilprozess, 2019, N. 322). Mangels Einreichung des Mietvertrags ist unklar, ob der Gesuchsteller in Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen erwachsenen Personen lebt, was bei der Berechnung seiner Bedürftigkeit beim monatlichen Grundbetrag zu berücksichtigen wäre (Richtlinien der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums [Notbedarf] nach Art. 93 SchKG vom 1. Juli 2009, S. 1). Hinsichtlich seiner Einkommensverhältnisse wie auch seiner Leasingkosten verwies der Gesuchsteller ebenfalls auf den Kontoauszug vom 1. Juli 2024 (GB 8, S. 4 f.).