Der Gesuchsteller reichte zwecks Nachweises seiner Mietkosten den vorstehend bezeichneten Kontoauszug vom 1. Juli 2024 ein, aus welchem ein Dauerauftrag von Fr. 1'195.00 an eine K._____ AG hervorgeht (GB 8, S. 5). Ein Mietvertrag befindet sich nicht in den Akten, womit im Dunkeln bleibt, ob es sich tatsächlich um seine Miete handelt, er alleine in der Wohnung lebt und ob ein Teil der Miete für einen Parkplatz anfällt. Mietkosten für den Parkplatz wären nur zu ersetzen, wenn seinem Fahrzeug Kompetenzcharakter zukommt (DANIEL WUFFLI/DAVID FUHRER, Handbuch unentgeltliche Rechtspflege im Zivilprozess, 2019, N. 322).