Seinen Ausführungen sei jedoch nicht substantiiert zu entnehmen, inwiefern er sich bemüht habe, das hypothetisch festgesetzte Einkommen zu generieren. Im Zusammenhang mit Unterhaltspflichten gegenüber minderjährigen Kindern seien besonders hohe Anforderungen an das Ausschöpfen der Erwerbsfähigkeit zu stellen. Zudem liege dem Scheidungsurteil eine Scheidungskonvention zu Grunde. Werde ein hypothetisches Einkommen mittels Vergleichs definiert, bleibt eine Anpassung an veränderte Verhältnisse in der Regel ausgeschlossen, ausser die Veränderung der Umstände sei nicht -4-