Der Gesuchsteller verdiene neu nur Fr. 4'500.00 pro Monat. Bei der Festlegung des Unterhalts im Scheidungsurteil sei von einem höheren Einkommen ausgegangen worden. Bereits damals sei dem Gesuchsteller jedoch nicht das effektiv erzielte, sondern lediglich ein hypothetisches Einkommen von Fr. 5'650.00 (ohne Kinderzulagen) angerechnet worden. Der Gesuchsteller habe in seiner Klage vom 24. Juli 2024 lediglich dargelegt, dass er seine Selbständigkeit per Ende des Jahres 2023 habe aufgeben müssen und neu lediglich Fr. 4'500.00 verdiene. Seinen Ausführungen sei jedoch nicht substantiiert zu entnehmen, inwiefern er sich bemüht habe, das hypothetisch festgesetzte Einkommen zu generieren.