1. A._____ (nachfolgend: Gesuchsteller) beantragte mit Eingabe vom 24. Juli 2024 beim Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau im Rahmen des von ihm gegen B._____ (nachfolgend: Beklagte) angehobenen Verfahrens betreffend Abänderung des Ehescheidungsurteils des Bezirksgerichts Aarau vom 3. April 2023 die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau wies das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege mit Verfügung vom 16. August 2024 ab. Am 19. August 2024 forderte er den Gesuchsteller dazu auf, innert 10 Tagen einen Kostenvorschuss von Fr. 3'500.00 zu leisten.