Unfall hätten sich, wenn auch zu einem späteren Zeitpunkt, zusätzliche Herausforderungen gestellt, welche eine grössere Präsenz der Eltern rechtfertigten. Es sei sodann in Erwägung zu ziehen, dass der Klägerin aufgrund der Pensumsreduktion tiefere Arbeitswegkosten und geringere Ausgaben für die auswärtige Verpflegung einzurechnen seien. Es verringerten sich ebenfalls die Kosten für die Fremdbetreuung der Kinder resp. für den Mittagstisch. Gesamtheitlich betrachtet wirke sich das reduzierte Pensum demnach finanziell betrachtet nur unwesentlich aus.