4.6.2.8. Keine Aufteilung der Sparquote An der vorstehend festgestellten Sparquote partizipiert die Klägerin nicht. Wie der Beklagte zutreffend vorbringt, hat Anspruch auf eine Sparquote nur derjenige Ehegatte, der eine solche behauptet und nachweist (E. 2.3.2 oben). Die Klägerin hat zwar (entgegen dem Beklagten) schon in erster Instanz in Bezug auf das Depot "[…]" eine eigene Sparquote behauptet (Replik Rz. 97, act. 160); allerdings hat bereits die Vorinstanz (E. 4.1 oben) zutreffend (E. 4.6.2.4 oben) festgehalten, dass die von beiden Parteien für sich behaupteten Zahlungen nicht zugeordnet werden können.