Zusammenfassend kann die Reinvestition des Beklagten in die […] im Jahr 2022 (Fr. 56'661.00) nur um seine Auslagen für den Wehrpflichtersatz 2020 (Fr. 12'990.00; vgl. Beilage 5 zur Eingabe des Beklagten vom 16. Februar 2024 [Verhandlung]) erhöht werden. Mit Blick auf die Höhe seiner (unstrittigen) Reinvestitionen in die […] in den Jahren 2020 und 2021 von Fr. 143'565.00 (2020) und Fr. 153'780.85 (2021) erscheint es plausibel, dass der Beklagte im Jahr 2022 insgesamt Fr. 69'651.00 (Fr. 56'661.00 + Fr. 12'990.00) im vorstehenden Sinne aus seinem Einkommen "gespart" hat. Dies entspricht im Monatsdurchschnitt (gerundet) Fr. 5'805.00 (Fr. 69'651.00 : 12).