Ein […]" (act. 272). Er behauptete dabei nicht, dass – was selbst bei wie vorliegend guten finanziellen Verhältnissen der Normalfall sein dürfte – für diese Neuanschaffung keine Rückstellungen getätigt worden wären. Es ist davon auszugehen, dass die Parteien ihre Fahrzeuge regelmässig ersetzt haben, so dass der Kauf des […] nicht als Ersparnisbildung zu betrachten ist. Entgegen der Vorinstanz reicht es für die Qualifikation eines Betrages als Sparquote nicht aus, dass dieser nicht für die Lebenshaltung zur Verfügung gestanden hat und "Leasingfahrzeug in aller Regel nicht in der Bilanz erfasst" werden.