4.6.2.4. […] I._____ Zum Beleg der geltend gemachten Sparquote "[…]" bei (I._____) hat der Beklagte eine undatierte Vermögensübersicht ("Portfolioübersicht") eingereicht mit dem handschriftlichen Vermerk, dass für "B._____, C._____, D._____" monatlich Fr. 200.00, Fr. 100.00, Fr. 150.00, Fr. 300.00 und damit insgesamt Fr. 750.00 einbezahlt worden sein sollen (Beilage 10/13 zur Stellungnahme des Beklagten). Dieses Dokument ist entgegen dem Beklagten und der Vorinstanz nicht geeignet, eine Sparquote in dieser Höhe zu plausibilieren.