Dass es sich dabei grundsätzlich um Ersparnisbildung handelt, stellt die Klägerin nicht in Abrede. Nicht berücksichtigt werden kann die Prämie für die Invalidenversicherung, welche keine Ersparnisbildung bewirkt. Aufgrund der Policen erscheint es plausibel, dass der Beklagte für die Prämien der vorbenannten Säule 3b-Sparversicherungen auch im Jahr 2022 regelmässig aufgekommen ist. Bei der Police Nr. 13.942.223 "Invalidenrente und Prämienbefreiung – Freie Vorsorge" handelt es sich um keine Sparversicherung (Beilage 10/12 zur Stellungnahme des Beklagten); die Prämie kann deshalb nicht als Sparquote berücksichtigt werden.