Die Ermittlung der Sparquote würde schnell komplex und aufwendig. Eine Ausdehnung auf einen längeren Zeitraum garantiert sodann nicht automatisch, dass das Ergebnis repräsentativ ist (ALTHAUS/METTLER, Praxisfragen zur Überschussverteilung, in: FamPra.ch 4/2023 S. 873 ff., S. 877). Ein erst recht nicht repräsentatives Ergebnis resultiert, wenn (wie es die Vorinstanz gemacht hat) zwar für eine gewisse "Teil-Sparquote" vom Durchschnitt mehrerer Jahre ausgegangen wurde, nicht aber (für die Ermittlung der letzten ehelichen Lebenshaltung) bei den Einkommen und Existenzminima (vgl. E. 4.1 oben).