repräsentativeres Bild des ehelichen Lebensstandards abgeben. Es stellte sich dann aber die Frage, wie mit nach oben oder nach unten ausschlagenden Jahren umzugehen wäre. Gegen die Berücksichtigung eines mehrjährigen Zeitraums als Referenzperiode spricht zudem, dass dies zu einer erheblichen Verkomplizierung und Aufblähung der Verfahren führt und damit dem Ziel der neuen Rechtsprechung, die auf eine Vereinfachung der Unterhaltsberechnung abzielt, zuwiderläuft. Für jedes zusätzliche Jahr müssten alle Faktoren ermittelt werden: Einkommen, Existenzminima, Sparquote. Die Ermittlung der Sparquote würde schnell komplex und aufwendig.