4.4.2. Referenzperiode Grundsätzlich ist bei der Berechnung der Sparquote und der Ermittlung des ehelichen Lebensstandards auf das Jahr vor der Trennung abzustellen (ARNDT, a.a.O., S. 51). Die Berücksichtigung mehrerer Jahre als Referenzperiode ist abzulehnen. Zwar würde der Einbezug mehrerer Jahre wohl ein - 17 -