, S. 185). Der Sparquote zuzurechnen sind Ausgaben, die der Vermögensbildung dienen (Erwerb von Wohneigentum, inkl. Investitionen; klassisches Sparen [Äufnung von Barmitteln auf Bankkonten, Kauf von Wertpapieren, Einzahlung in Lebensversicherungen, und in die 2. und 3. Säule; Amortisation von Hypothekarkrediten [da sie das Aktivvermögen erhöht]). Weiter sind Auslagen oder Anschaffungen, die einmalig sind bzw. keine Regelmässigkeit aufweisen, zur Sparquote zu zählen (z.B. Kosten für Gerichtsverfahren oder eine Reise zum 20. Hochzeitstag).