Es handle sich dabei um die Reinvestition des Geschäftsgewinn-Anteils in seine […] als "dokumentierte Vermögensbildung". Im Geschäftsjahr 2020 sei die Zunahme des Eigenkapitals Fr. 149'565.00 (nicht Fr. 143'565.00) gewesen. Falls für die Ermittlung der Sparquote nur auf das Kalenderjahr 2022 abgestellt werde, müssten (entgegen der Vorinstanz) zusätzlich seine im Jahr 2022 getätigten Steuernachzahlungen für die Steuerperiode 2020 (Fr. 25'298.80, Fr. 13'130.00) berücksichtigt werden. Dieses Geld habe den Parteien im Jahr 2022 nicht für den Familienunterhalt zur Verfügung gestanden.