4.3. Beklagter Der Beklagte bestreitet, die geltend gemachte Sparquote nicht belegt zu haben. Die jährlichen WEF-Rückzahlungen in die 2. Säule bewirkten die Bildung von Vermögen der beruflichen Altersvorsorge; sie seien deshalb der Sparquote zuzuordnen. Die Zahlungen in die Säule 3b seien belegt. Die Jahresprämie für die Police Nr. […] habe die Klägerin anerkannt. - 15 -