sei sodann unklar, ob diese aus bereits vorhandenen Ersparnissen oder tatsächlich "aus dem betreffenden Jahr stammen". Insbesondere sei unklar, warum die Vorinstanz die Anschaffung des privat genutzten […] der Sparquote zugerechnet habe. Der […] sei privat und damit für den "Lebensunterhalt der Familie" genutzt worden. Gleiches gelte für die Zahlung der Wehrpflichtersatzabgabe (Fr. 12'990.00); diese sei schlicht eine dem "Lebensunterhalt der Familie" zuzuordnende Rechnung und stelle keinesfalls Vermögensbildung dar. Die Sparquote sei sodann im Verhältnis der Einkommen der Parteien vor der Trennung, resp.