Es sei nicht ersichtlich, aus welchem Jahr die von der Vorinstanz ermittelten Beträge "geschuldet", geschweige denn, wann diese tatsächlich geleistet worden seien. Dasselbe gelte für das Depot "[…]". Bezüglich der Zahlungen an H._____ werde der massgebende Zeitraum vor Dezember 2022 völlig ausser Acht gelassen. Die Vorinstanz habe nur eine einzige Zahlung im Dezember 2022 angeführt, was keine regelmässigen Zahlungen belege. In Bezug auf sämtliche, der Sparquote zugerechneten Beträge sei sodann unklar, ob diese aus bereits vorhandenen Ersparnissen oder tatsächlich "aus dem betreffenden Jahr stammen".