Demnach sei der ausgewiesene Betrag von Fr. 56'661.00 durch Hinzurechnen von Fr. 34'354.69 (Anzahlung […]) und Fr. 12'990.00 (Wehrpflichtersatzabgabe) nach oben zu korrigieren, so dass für das Jahr 2022 rechnerisch auf rund Fr. 104'000.00 abzustellen sei. Stelle man auf die Ergebnisse der Geschäftsjahre 2020 bis 2022 ab und berücksichtige die zusätzlichen Aufwendungen, die der Sparquote zuzurechnen seien und laut dem Beklagten die Zunahme der Eigenmittel reduziert hätten, sei von einer Reinvestition von im Monatsdurchschnitt Fr. 11'150.00 ([Fr. 143'565.00 + Fr. 153'780.85 + Fr. 104'000.00] / 3 Jahre / 12 Monate) auszugehen. (5)