worden sei und für die Anschaffung eines neuen Autos ([…]) eine Anzahlung (Fr. 38'000.00) habe geleistet werden müssen. Damit lege er schlüssig dar, dass im Jahr 2022 zusätzlicher Aufwand angefallen sei, sodass Sparguthaben habe angezehrt werden müssen resp. aufgrund dessen weniger habe in das Eigenkapital reinvestiert werden können. Die Anzahlung an den […] sei an die Sparquote anzurechnen, da diese Anzahlung die Mittel für den Lebensbedarf geschmälert habe und das Leasingfahrzeug in aller Regel nicht in der Bilanz erfasst werde. Bei der Wehrpflichtersatzabgabe handle es sich um eine wiederkehrende, aber betreffend das Jahr 2020 letztmals anfallende Auslage.