4. Sparquote 4.1. Vorinstanz Vor erster Instanz hatte der Beklagte eine monatliche Sparquote "in den vergangenen drei Jahren" von Fr. 18'512.00 geltend gemacht (act. 60 f., 208 ff.). Die Klägerin bestritt, dass erhebliche Ersparnisse gebildet worden seien; die Parteien hätten luxuriös und wohlhabend gelebt (act. 158 ff.). Die Vorinstanz erachtete eine (gerundete) Sparquote von Fr. 15'350.00 pro Monat (E. 2.1 oben) vom Beklagten als "rechtsgenüglich dargetan und belegt". (1) Dargelegt und belegt seien Zahlungen in die freie Vorsorge 3b von total Fr. 770.41 (Policen E._____ Nr. […] [Fr. 623.47], […] [Fr. 100.00] und […] [Fr. 46.94]) sowie (2) die regelmässige Zahlung an das Fondsdepot bei