3.2.2. Novum Beklagter In seiner Berufungsantwort (S. 22 f.) macht der Beklagte als echtes Novum geltend, der geleaste […] (1. Inverkehrssetzung März 2024, Farbe "kreide") stehe mit Kilometerstand 8900km spätestens seit anfangs Oktober 2024 beim F._____ (dem Arbeitgeber der Klägerin, wo das Auto geleast worden sei) zum Verkauf. Dass es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um das Leasingfahrzeug der Klägerin handle, ergebe sich aus dem Vergleich zwischen der aufpreispflichtigen "Sonderausstattung" gemäss Kaufvertrag und der Rubrik "optionale Ausstattung" im Verkaufsinserat auf Autoscout24.ch (vgl. Berufungsantwortbeilage 9).