Dritte), aber keine Nebenkosten wie die Aufbereitung von Warmwasser, für Heizung nur bei vermieten Liegenschaften usw. (EGLOFF, in: Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, 5. Aufl. 2023, N. 103 und 106 zu § 39 StG), dies im Gegensatz zur 1 % -Pauschale auf dem Verkehrswert, welche der Tragbarkeitsberechnung von Hypotheken entstammt (vgl. Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung für die Prüfung, Bewertung und Abwicklung grundpfandgesicherter Kredite, 2014, S. 15). 3.1.3. Würdigung Die Klägerin setzt sich mit dem vorinstanzlichen Entscheid (E. 3.1.1 oben) nicht substantiiert auseinander (E. 1 oben). Sie zeigt insbesondere nicht - 11 -