5.2. Soweit der Gesuchstellerin […] die eheliche [Liegenschaft] zur alleinigen Benutzung und zur Tragung der damit verbundenen Hypothekarzinsen und Nebenkosten zugeteilt wird, sei [er] zu ermächtigen, auf Anrechnung an seine Unterhaltspflicht […] der Hypothekargläubigerin E._____' die Hypothekarzinsen direkt zu bezahlen. […]" 1.3. Am 16. November 2023 fand vor dem Bezirksgericht Q._____, Präsidium des Familiengerichts, eine Verhandlung statt. In ihrer mündlich erstatteten Replik hielt die Klägerin an ihren Anträgen fest. Mit schriftlich erstatteter -3-