2.2. Der Gesuchsteller macht mit Beschwerde im Wesentlichen geltend, dass er eine volle IV-Rente in der Höhe von monatlich Fr. 2'019.00 und Ergänzungsleistungen in der Höhe von monatlich Fr. 573.00 beziehe. Dem Gesuchsteller sei ein Grundbetrag von Fr. 1'200.00 sowie eine Miete von Fr. 1'025.00 (davon Fr. 100.00 für einen Parkplatz) anzurechnen, womit diese Auslagen zusammen mit dem zivilprozessualen Zuschlag die Einnahmen des Gesuchstellers überschreiten würden. Aus dem Einkommen könne er die Prozesskosten nicht decken.