den. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdegegners. 2.2. Mit Eingabe vom 28. Oktober 2024 nahm die Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Baden zu der Rechtszögerungsbeschwerde Stellung. Das Obergericht zieht in Erwägung: