1.10. Am 6. Dezember 2023 erkundigte sich eine Sachbearbeiterin des Bezirksgerichts Baden per E-Mail bei der englischen Justizbehörde nach dem Stand des Zustellungsgesuchs. 1.11. Am 22. Dezember 2023 informierte eine Sachbearbeiterin des Bezirksgerichts Baden den Beschwerdeführer telefonisch darüber, dass bislang noch immer keine Zustellung an den Beklagten 2 erfolgt sei und darüber, dass, solange keine entsprechende Bestätigung vorliege, das Verfahren nicht weiter geführt werden könne.