1.5. Mit Klageantwort vom 28. März 2023 beantragte die Beklagte 1 die vollumfängliche Abweisung der Klage, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Klägers. Überdies ersuchte sie um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege unter Bestellung ihrer Rechtsvertreterin als unentgeltlicher Rechtsbeiständin. 1.6. Am 31. März 2023 verlangte die englische Justizbehörde "Royal Courts of Justice Group, Foreign Process Section", London, vom Bezirksgericht Baden unter anderem Details der Adresse des Beklagten 2. -3-