Aus den Akten ergibt sich lediglich, dass die Beklagte seit dem 19. August 2024 unter Vorbehalt, dass der Konkurs widerrufen wird, über Mieteinnahmen verfügt (Beschwerdebeilage 10b), wobei sich diese stetig erhöhen, zurzeit bei monatlich Fr. 15'000.00 und im Jahr 2031 bei monatlich Fr. 30'000.00 liegen. Ob die Liquidität der Beklagten damit sichergestellt ist, lässt sich mangels Buchhaltungsunterlagen und insbesondere vor dem Hintergrund, dass über die Passiven der Beklagten praktisch nichts bekannt ist, nicht beurteilen.