einrichtung sind ohne Liquidationswert. Hinsichtlich der Aktiven werden lediglich eine Büroeinrichtung mit einem Schätzwert von Fr. 10'000.00 und ein "selbstständiges und dauerndes Recht T._____ / xxxx" genannt. Betreffend Letzteres sei die Schätzung des Grundstücks noch ausstehend, wobei aufgrund der hohen Grundpfandbelastung und des speziellen Objekts mit keinem Überschuss zu Gunsten der freien Konkursmasse zu rechnen sei. Entsprechend beantragte das Konkursamt Aargau denn beim Präsidenten des Bezirksgerichts Baden auch die Einstellung des Konkurses mangels Aktiven.