Schliesslich reicht die Beklagte einen Maklerauftrag für einen "Off-Market"- Verkauf ein (Beschwerdebeilage 11), worauf ein Verkaufspreis von Fr. 15'000'000.00 vermerkt wird. Nachdem keine weiteren Informationen hierzu vorliegen, ist davon auszugehen, dass es sich nicht um sofort und konkret verfügbare Mittel handelt, sondern (wenn überhaupt) um zukünftige, zu erwartende Mittel. Zudem liegt hinsichtlich der zu verkaufenden Liegenschaft gemäss "Begehren um Einstellung mangels Aktiven" des Konkursamtes Aargau vom 30. August 2024 (act. 36) eine hohe Grundpfandbelastung vor, wobei auch hierzu keine weiteren Unterlagen aktenkundig sind.