Weiter sei beabsichtigt, das im Eigentum der Beklagten stehende Grundstück zeitnahe zu verkaufen, womit sofort Liquidität zur Verfügung stehen würde und sämtliche Schulden beglichen werden könnten. Bis zum Verkauf des Grundstücks sei die Liquidität mit der Vermietung sichergestellt. Die Beklagte bzw. deren Präsident des Verwaltungsrates, B._____, sei im Gespräch mit den Gläubigern. Die F._____ AG bzw. die D._____ sei eine der grössten Gläubiger. Deren Verwaltungsratspräsident, E._____, habe in Gesprächen mit der Beklagten klar signalisiert, dass die F._____ AG Hand bieten werde, dass der Betrieb weitergeführt werden könne, was er mit E- Mail vom 31. August 2024 auch bestätigt habe.