Aus dem Liquiditätsplan ab September 2024 bis Ende Dezember 2025 ergebe sich, dass der Betrieb kostendeckend bzw. mit Gewinn geführt werden könne. Durch die Vermietung der Liegenschaft sei die Beklagte per sofort von den Ausgaben und Risiken des laufenden Betriebs befreit, was unmittelbar zu einer signifikanten Verbesserung ihrer finanziellen Situation führen werde. Zudem würden durch die Mietzinse regelmässig und sichere Einnahmen generiert.