2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 12. Juni 2024 beim Bezirksgericht Baden das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung des Betreibungsamtes R._____ vom 6. Mai 2024 der Beklagten am 15. Mai 2024 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Baden erkannte am tt.mm.2024 wie folgt: " 1. Über A._____ AG, […] wird mit Wirkung ab tt.mm.2024, hh:mm Uhr, der Konkurs eröffnet.