Auch aktuell sind die in Frage stehenden Artikel nicht mehr auffindbar. Durch die Löschung der gesamten Artikel wurden offensichtlich auch die strittigen Passagen und Fotos gelöscht. Nachdem die Beklagte die von den Klägern beantragten Änderungen (und darüber hinaus noch mehr, indem sie die gesamten Artikel gelöscht hat) unstrittig schon vor Anhebung der Berufung vorgenommen - 12 -