3.5. Am 18. Oktober 2024 reichten die Kläger eine Stellungnahme ein. 3.6. Am 1. November 2024 reichte die Beklagte eine Stellungnahme ein. 3.7. Am 11. November 2024 reichten die Kläger eine Stellungnahme ein. 3.8. 3.8.1. Mit Verfügung vom 14. März 2025 bot die Instruktionsrichterin der 3. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Aargau den Parteien Gelegenheit, innert 10 Tagen zu einer allfälligen Gegenstandslosigkeit wegen Dahinfallens des Rechtsschutzinteresses infolge Löschung der Online-Artikel Stellung zu nehmen.