6. Eine abweichende Verlegung der Prozesskosten mittels separater Verfügung oder im ordentlichen Verfahren bleibt vorbehalten, falls dieses vor dem Bezirksgericht Zofingen stattfindet." -6- 3. 3.1. Gegen den ihnen am 15. August 2024 zugestellten Entscheid erhoben die Kläger mit Eingabe vom 26. August 2024 beim Obergericht des Kantons Aargau fristgerecht Berufung und stellten folgende Anträge: