1.10. Die Gesuchsgegnerin wird vorsorglich verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils die entsprechenden Anträge bei der Schweizerischen Mediendatenbank AG, der Swissdocs AG, der GBI-Genios Deutsche Wirtschaftsdatenbank GmbH und der Google Switzerland GmbH zu stellen (nötigenfalls unter Beilage des Urteils), damit die gemäss Ziffer 1.1. – 1.9. vorstehend gelöschten oder abgeänderten Passagen auch aus bzw. in den Versionen des Artikels in den Mediendatenbanken SMD, Swissdocs und Genios sowie aus der Internet- Suchmaschine Google, inkl. Google-Index und Google-Cache, gelöscht bzw. abgeändert werden. 1.11. Im Übrigen wird das Gesuch abgewiesen.